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   VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656   

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VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656 (https://dejure.org/2014,2467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656 (https://dejure.org/2014,2467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 9 ZB 12.2656 (https://dejure.org/2014,2467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erwerbsobstbau; Weinbergshütte; Bestandsschutz; Familienbetrieb (verneint)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 9 ZB 10.3059

    Beseitigungsanordnung; Wildschutzzaun; Gerätehütte; landwirtschaftlicher Betrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656
    Dem Indiz der Gewinnerzielung kommt umso mehr Bedeutung zu, je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche, je geringer der Kapitaleinsatz und je geringer die Zahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 4 C 67/82; BayVGH, B.v. 10.3.2003 - 14 ZB 02.397; BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 9 ZB 10.3059).

    Berücksichtigt man dagegen den relativ geringen Umfang der zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Nutzfläche (wobei Pachtland nur zu berücksichtigen ist, wenn es bindend langfristig gepachtet ist, vgl. Koch/Molodowsky/Famers, BayBO, Art. 57 Rn. 30; BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 9 ZB 10.3059) und die Anzahl von lediglich 40 Obstbäumen, erscheint der künftig aufgrund erwerbsgartenbaulicher Tätigkeit erzielbare Gewinn als gewichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit des neugegründeten Unternehmens als nicht ausreichend belegt.

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656
    8 Was schließlich die Frage eines sog. überwirkenden Bestandsschutzes im Zusammenhang mit der geplanten Dachstuhlerneuerung der Hütte der Kläger betrifft, so wurde die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1986 - 4 C 80.82), wonach der Bestandsschutz, den ein ursprünglich materiell rechtmäßiges Gebäude genießt, nicht nur dazu berechtige, die Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und wie bisher zu nutzen, sondern auch dazu, die zu ihrer Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung notwendigen Maßnahmen durchzuführen, mittlerweile ausdrücklich aufgegeben (BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656
    8 Was schließlich die Frage eines sog. überwirkenden Bestandsschutzes im Zusammenhang mit der geplanten Dachstuhlerneuerung der Hütte der Kläger betrifft, so wurde die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1986 - 4 C 80.82), wonach der Bestandsschutz, den ein ursprünglich materiell rechtmäßiges Gebäude genießt, nicht nur dazu berechtige, die Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und wie bisher zu nutzen, sondern auch dazu, die zu ihrer Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung notwendigen Maßnahmen durchzuführen, mittlerweile ausdrücklich aufgegeben (BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 10.97).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656
    Dem Indiz der Gewinnerzielung kommt umso mehr Bedeutung zu, je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche, je geringer der Kapitaleinsatz und je geringer die Zahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 4 C 67/82; BayVGH, B.v. 10.3.2003 - 14 ZB 02.397; BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 9 ZB 10.3059).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 1 ZB 11.1389

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel; Neugründung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656
    Denn der zu schonende Außenbereich darf grundsätzlich nur im Falle einer ernsthaften und in ihrer Beständigkeit langfristig ausgerichteten, nachhaltigen landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Betätigung in Anspruch genommen werden (BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 1 ZB 11.1389).
  • VGH Bayern, 10.03.2003 - 14 ZB 02.397
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656
    Dem Indiz der Gewinnerzielung kommt umso mehr Bedeutung zu, je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche, je geringer der Kapitaleinsatz und je geringer die Zahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 4 C 67/82; BayVGH, B.v. 10.3.2003 - 14 ZB 02.397; BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 9 ZB 10.3059).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18

    Beseitigung eines Walnussbaumbestandes zum Zwecke der Umwandlung in Ackerland als

    Das Verwaltungsgericht hat weiter zutreffend erkannt, dass es - entgegen der Ansicht des Klägers - in diesem Zusammenhang nicht darauf ankommt, ob es sich bei dem gerodeten Walnussbaumbestand um eine "Streuobstwiese" (wie der Beklagte meint) oder um eine "Erwerbsobstanlage" gehandelt hat (vgl. zu der Differenzierung z.B. BayVGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 9 ZB 12.2656 -, juris, Rn. 4 f.).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.943

    Fälligkeit eines Zwangsgeldes - Darlegungsanforderungen, Darlegungsfrist

    Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg (BayVGH, B.v. 4.2.2014, 9 ZB 12.2656).

    Denn der Kläger hatte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung unter Benennung zahlreicher, seiner Ansicht nach bestehender Bezugsfälle bereits im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren W 4 K 12.67 eingewandt (vgl. Schriftsatz vom 27.2.2012, Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23.10.2012 sowie Beschluss des Senats im Verfahren 9 ZB 12.2656 vom 4. Februar 2014).

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.679

    Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungs- und Baubeseitigungsverfahrens

    Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg (BayVGH, B.v. 4.2.2014, 9 ZB 12.2656).

    Insbesondere trifft es zu, dass der gesamte zu erwartende Arbeitsumfang in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung darzustellen und bei der prognostizierten Gewinnerwartung in Ansatz zu bringen ist (vgl. zum "Arbeitsumfang" bereits Beschluss des Senats vom 4.2.2014 - 9 ZB 12.2656 - im Verfahren der Kläger zu 2 und zu 3 betreffend den Bescheid vom 16.12.2011).

  • VG Mainz, 14.03.2019 - 1 K 508/18

    Anordnung einer Ersatzpflanzung; Nachholung eines Obstbaumbestandes

    Ob eine Erwerbsobstanlage vorliegt, ist durch Prüfung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Typik der Landschaft zu ermitteln (vgl. zum Vorliegen einer "landwirtschaftlichen Nutzung": BayVGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 9 ZB 12.2656 -, BeckRS 2014, 47704, Rn. 4).

    Zum Teil wird sogar bei einer Zahl von 40 Bäumen nicht mehr von einer ernsthaften Bewirtschaftung ausgegangen (so etwa BayVGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 9 ZB 12.2656 -, BeckRS 2014, 47704, Rn. 5).

  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 2 K 19.1169

    Obstbau, Landwirtschaft, Erwerbsgartenbau, gartenbauliche Erzeugung, Betrieb,

    Neben dem Umfang der landwirtschaftlichen Betätigung, der Verkehrsüblichkeit der Betriebsform, der Sicherung der Beständigkeit, der persönlichen Eignung des Betriebsführers sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse kommt insbesondere bei der Neuerrichtung dem Indiz der Gewinnerzielung besonders gewichtige, wenn auch nicht zwingende Bedeutung für die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Betriebs zu (BayVGH, B. v. 27.07.2021 - 1 CS 21.153 - BeckRS 2021, 22477; BayVGH B. v. 4.2.2014 - 9 ZB 12.2656 - BeckRS 2014, 47704; BVerwG, U. v. 16.12.2004 - 4 C 7/04 - NVwZ 2005, 587; BVerwG, U. v. 24.10.1980 - 4 C 35.78 - BeckRS 1980, 31321264; Spieß in Jäde/Dirnberger, 9. Auflage 2018, BauGB § 35 Rn. 22).

    Dem Indiz der Gewinnerzielung kommt außerdem umso mehr Bedeutung zu, je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche, je geringer der Kapitaleinsatz und je geringer die Zahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist, da in diesen Fällen wegen fehlender gewichtiger finanzieller Verluste das Risiko einer vorzeitigen Aufgabe der Betätigung erhöht ist (BayVGH, B.v. 30.03.2017 - 9 ZB 15.785 - BeckRS 2017, 107832 Rn. 12; BayVGH B. v. 4.2.2014 - 9 ZB 12.2656 - BeckRS 2014, 47704; BayVGH, U. v. 28.08.2012 - 15 B 12.623 - BeckRS 2012, 57985; BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 4 C 67/82 - NVwZ 1986, 916).

  • VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 14.696

    Anforderungen an einen privilegierten landwirtschaftlichen Erwerbsbetrieb;

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch den Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2014 abgelehnt (Az. 9 ZB 12.2656).
  • VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 14.695

    Beseitigungsanordnung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; landwirtschaftlicher

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch den Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2014 abgelehnt (Az. 9 ZB 12.2656).
  • VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 14.697

    Zwangsgeldandrohung, Beseitigungsanordnung

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch den Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2014 abgelehnt (Az. 9 ZB 12.2656).
  • VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 14.957

    Nichtigkeitsfeststellungsklage

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch den Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2014 abgelehnt (Az. 9 ZB 12.2656).
  • VG Würzburg, 28.10.2014 - W 4 S 14.959

    Zwangsgeld; Fälligkeitsmitteilung; erneute Zwangsgeldandrohung

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch den Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2014 abgelehnt (Az. 9 ZB 12.2656).
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